Das Neue System zur Umsetzung der Erfindungen
Vorschläge zur Verbesserung des Patentsystems und zur Etablierung des neuen Systems für die Umsetzung des Erfindungen
Alexander Cherkasky
Email: alexcherkasky@ googlemail.com
Kai Krämer erwähnte in seinem Artikel „Genie oder Schelm“ im Laborjournal vom November 2016 meine Vorschläge zur Gründung des Instituts für die Umsetzung der Erfindungen als Problemlösungen, insbesondere biomedizinischer Erfindungen, unabhängig vom Status der Erfinder und der Etablierung des so genannten Zustands-abhängigen Patentsystems.
In diesem Blog möchte ich die Hintergründe und die Notwendigkeit der Umsetzung dieser Vorschläge erklären sowie diese Vorschläge erläutern und neue Vorschläge vorstellen.
Erfinder sind vom Menschenrecht auf Eigentum nach Artikeln 17 und 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und vom Menschenrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 29 faktisch ausgenommen, sind dadurch trotz des Artikels 2 diskriminiert und arbeiten fast im rechtsfreien Raum, mit folgender Begründung: nach dem heutigen Patentgesetz ist es extrem schwer, insbesondere die biomedizinischen Erfindungen tatsächlich zu schützen, insbesondere, weil es keine Gleichstellung des geistigen und privaten Eigentums gibt, wobei das private Eigentum bei umgesetzten Erfindungen auf Grundlage des geistigen Eigentums entsteht. Wenn man über Summen im sechs- oder siebenstelligen Bereich nicht verfügt, ist der weltwerte Patentschutz nur einer einzigen Erfindung nicht möglich und hinzu kommen die Tatsachen, dass man noch zusätzlich Millionen für Patentverletzungsverfahren, d.h. für den tatsächlichen Schutz der Erfindung zahlen muss und, dass für theoretische biotechnologischen und biomedizinischen Erfindungen noch experimentelle Ergebnisse als Voraussetzung für Patenterteilungen gefordert werden könnten. Daher sind Erfinder am meisten benachteiligt, insbesondere im Vergleich zu Malern und Urheber von literatischen und musikalischen Werken. Es gibt keine Organisation, die die Erfinder aktiv und effektiv schützt. Es gibt keine Organisation, an die sich Erfinder, unabhängig von ihrem Status, wenden und Erfindungen als Problemlösungen, effektiv mit Unterstützung dieser Organisation umsetzen können. Uns dies obwohl Millionen von Menschen an Krankheiten sterben oder leiden. Es ist daher notwendig, dass der Staat sich um die Erfinder, d.h. um primäre Wertschöpfer kümmert. Ausserdem ist das heutige Patentsystem veraltet und wurde nicht grundsätzlich erneuert.
Das heutige Patentsystem führt zur Zwangsminderung oder zur Vernichtung der Werte. Z.B. es gibt eine zurückgewiesene deutsche Patentanmeldung DE10162870 für Fusionsproteine gegen B-Zell-Tumore. Diese Patentanmeldung ist veröffentlicht, d.h. sie ist international neuheitsschädigend und prioritätsbeanspruchend. D.h. die bereits aus Versehen der Prüfer erteilten Patente für Andere auf diese Erfindung können überprüft und invalidiert werden, wie z.B. es die Prozedur der sogenannten reexamination beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) erlaubt. Ausserdem, falls die Prüfer diese Patentanmeldung als neuheitsschädigend in ihrem Recherchebericht einstufen, wird aus einer Patentanmeldung eines anderen Anmelders kein Patent. Da diese meine oben genannte Patentanmeldung für Fusionsproteine gegen B-Zell-Tumore zurückgewiesen wurde, hätte sie einerseits eigentlich keinen Wert, gleichzeitig und andererseits ist sie sehr viel Wert, weil sie die Produkte beschreibt, die die Menschen für die Heilung brauchen. Da aber diese Produkte ungeschützt sind, ist es kaum möglich, einen Investor zu finden, weil dem Investor Schutz und daher die Motivation fehlt, also bleibt die Erfindung der grossen Zahl der Menschen nicht zugänglich und die Menschen bleiben ohne Heilung, ein scheinbar kleines unbedeutendes Ereignis, das niemand sieht, aber die Folgen sind enorm destruktiv, schädlich für die Menschen. Das ist der Paradox der Zwangsvernichtung oder Zwangsminderung hoher Werte.
Anstatt Patentanmeldungen einfach ohne eine sachliche Auseinandersetzung zurückzuweisen, müssen die Prüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) danach suchen, wie man Patente erteilt. Jetzt wollen die Prüfer Ergebnisse klinischer Studien als Voraussetzung für Patenterteilungen vorgelegt bekommen, wobei sachliche Argumente und theoretische sogenannte Papierbeispiele für Patenterteilungen reichen und reichen müssen.
Oder die Prüfer finden als Recherche eine Veröffentlichung, die nichts mit der Neuheit der Erfindung zu tun hat und nutzen diese Recherche, um das Patent nicht zu erteilen.
Erfinder veröffentlichen jedoch nicht immer die entsprechenden Know-Hows.
Wie man sieht, ist das Patentsystem darauf gerichtet, hohe Werte, Erfindungen, die die Menschen brauchen, zwangsweise zu mindern. Hinzu kommt die Tatsache, dass für Erfinder, insbesondere für freischaffende Erfinder, für Theoretiker, für Theoretische Biologen es keine Unterstützung, gar keine Förderung, keine Programme und keine individuelle Förderung gibt.
Das ist ein Paradox, denn es gibt Erfinder, es gibt veröffentlichte Erfindungen zur Bekämpfung von Krankheiten, aber die Menschen bekommen die Heilung nicht, obwohl sie die Heilung, Regeneration und Verjüngung brauchen.
Die Struktur heutiger Patente weicht von der Struktur ursprünglicher Venetianischen Patente nach dem Venetianischen Patentgesetzt vom 1474 ab.
Nach dem Venetianischen Patentgesetz gab es drei Teile in den Patenten und zwar erstens, die Beschreibung der Erfindung, zweitens, Verbot der Nachahmung, d.h. des Plagiats und Plagiat beinhaltet dieselbe Erfindung, auch wenn diese Erfindung umformuliert wurde, und drittens, die vorgesehene gesetzliche Strafe für die Verletzung des Verbots der Nachahmung. Die Strafe in Venedig waren die 100 Dukaten. Befugt zu entscheiden und anzuordnen, die Strafe an den Erfinder zu zahlen, waren die Ämter der Stadt Venedig und man brauchte keine Gerichte für Patentstreitigkeiten.
Jetzt gibt es nur die Beschreibung in den Patenten, keinen ausdrücklichen expliziten Verbot der Nachahmung und es gibt keine vorgesehene Strafe für die Nachahmung bzw. für die Verletzung des Verbots der Nachahmung.
Es gibt Lehrbücher über die Geschichte des Patentgesetzes, wie z.B. von Peter Kurz „Weltgeschichte des Erfindungsschutzes“ und es ist allgemein bekannt, dass auf Grundlage des Venetianischen Patentgesetzes vom 1474 andere Patentgesetze in den Niederlanden, England, Frankreich und Amerika formuliert und eingeführt worden und diese Länder wurden somit zu den entwickelten Industrieländern.
In England erfolgte die industrielle Revolution dank nur einem britischen Patent Nr. 913 vom 1769 von James Watt auf Dampfmaschine.
Zwei US-Patente „Biologically functional molecular chimeras“ (4468464 vom Jahr 1978) und „Process for producing biologically functional molecular chimeras“ (4237224 vom 1979) von Stanley N. Cohen und Herbert W. Boyer haben die Basis für die ganze heutige Biotechnologie geschaffen. Auf Seite 150 des Buches „Patentwissen“ von Helmut Sonn, Peter Pawloy und Daniel Alge (1997, Wirtschaftsverlag Carl Ueberreuter, Wien, Frankfurt) findet sich, dass der Wert dieser zwei Patente im Jahr 1989 auf mehr als eine Milliarde Dollar geschätzt war. Der Anmelder, die Stanford University, verkaufte Lizenzen an mehr als 200 neugegründeten Biotech-Unternehmen.
Oder nehmen wir als Beispiel die Erfindung der Polymerase Chain Reaction des Chemie-Nobelpreisträgers 1993 Kary Mullis (US Patent 4683202 vom 1985). Mullis hatte diese Erfindung als theoretischen Einfall. Dies findet sich auf Seite 637 des Buches „Molecular Biology, Unterstanding the Genetic Revolution“ von David P.Clark (erste Auflage 2006, Elsevier).
Das sind Beispiele, um die Rolle der Erfinder und des Patentsystems zu zeigen.
Und heute werden Erfinder einfach diskriminiert, ignoriert und meistens strafffrei plagiiert. Es war sogar möglich, für die Umsetzung fremder Erfindungen fremdes Geld strafffrei zu bekommen, wie dies der Fall bei Riboxx und Seedmatch, sowie bei Micromet war. Dies wurde im Artikel im Laborjournal „Genie oder Schelm“ erwähnt.
Die Rolle der freischaffenden Erfinder wird unterschätzt, denn z.B. wenn ein Staat ein Problem der Menschheit lösen will, wie z.B, AIDS, Krebs oder Diabetes bekämpfen will, dann fliessen Milliarden an Forschungseinrichtungen und Firmen und die Forscher dort sind auf eigene Projekte fokussiert. Es ist doch einfacher, ein ergänzendes System für die offene Evaluierung und Umsetzung der Erfindungen als Problemlösungen zu schaffen, wo Probleme und ihre Lösungen öffentlich vorgestellt und öffentlich und sachlich diskutiert werden und unabhängig vom Status der Erfinder, sowie mit Beteiligung der Erfinder und des Staates umgesetzt werden, und zwar intern im System bzw. in diesem vorgeschlagenen staatlich finanzierten Institut für die Umsetzung der Erfindungen als Problemlösungen und/oder extern, d.h. Aufträge würden an externe Dienstleistungsunternehmen oder Forschungseinrichtungen erteilt. Kooperationen mit beliebigen Forschungseinrichtungen und Firmen sind möglich.
Die zweite wichtige Lösung nach dem Institut für die Umsetzung der Erfindungen ist die Erneuerung des Patentsystems und zwar so, dass Patentanmeldungen sofort und nicht erst nach 18 Monate veröffentlicht werden, dass Patentierung und Patente weniger kosten und Patente einfacher und schneller erteilt werden, dass der Staat sich direkt an den Patenten beteiligt, dafür die Patente mehr als 20 Jahre gültig werden und die Jahresgebühren für die Aufrechterteilung der Patente müsten abgeschafft werden oder erst dann fällig werden, wenn das jeweilige Patent dem Erfinder auch tatsächlich Einkommen bringt. Es handelt sich also um Zustands-abhändige Patente. Das Patentsystem, im Rahmen welchen Zustands-abhängige Patente erteilt werden, wird wie ein lebendiges System, das auf Veränderungen reagiert und sich an diese Veränderungen anpasst.
Die Situation sieht heute so aus: man macht eine Erfindung, man versucht diese Erfindung patentrechtlich zu schützen und dabei zahlt der Erfinder nur und für das Geld bekommt der Erfinder gar nichts, nicht man den Schutz, denn bei Plagiaten muss man noch zusätzlich Anwälte bezahlen.
Wenn die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten fehlen, hat man auch bei der Verletzung eines erteilten Patents kein Schutz, und man hat nur Ausgaben, Ausgaben als „Belohnung“ für die erfinderische Tätigkeit. D.h. ohne ausreichende Finanzierung kann man eine Erfindung gar nicht schützen und auch mit umfangreicher Finanzierung könnte man eine Erfindung nicht ausreichend schützen.
Wegen kurzen Fristen hat man auch kaum Zeit, um die Finanzierung für eine Patentierung zumindest in mehreren Ländern zu finden. Die Patentierungsgebühren für den jeweiligen Staat beinhalten die amtlichen Gebüren (für Anmeldung, Recherche und Prüfung), Übersetzungskosten und patentanwaltliche Gebühren vor der Patenterteilung, und die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des erteilten Patents. Nicht berücksichtigt sind dabei die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren im Falle der Feststellung einer Patentverletzung und folglich im Falle eines Patentverletzungverfahrens. In der Biomedizin versucht man den Erfinder in die folgende Situation zu zwingen: um Patentierung zu finanzieren, bräuchte man Geld und experimentelle Ergebnisse; um eine Investition zu erhalten, braucht man Patent oder Patente als Schutzgarantie zur Minimierung des Investitionsrisikos sowie experimentelle Ergebnisse ebenfalls zur Minimierung des Risikos und um experimentelle Ergebnisse zu erzielen, braucht man Geld und das Patent als Schutzgarantie, wobei die Aussage „Patent als Schutzgarantie“ übertrieben ist, denn das Patent allein ohne zusätzliche Gelder für Patentstreitigkeiten kein Schutz bietet.
D.h. das Patentsystem, das Erfinder motivieren soll zu erfinden, zu schaffen und Investoren motivieren soll, zu investieren, arbeitet, um Erfinder zu demotivieren, Investoren abzuschrecken und Werte zu zerstören.
Es können zwei einander ergänzende Systeme etabliert werden, und zwar das erste System, das Amt oder Ministerium zur Förderung von Erfinder, Theoretiker und Umsetzung der Erfindungen. Die Aufgaben wären dann offene, theoretische, sachliche und transparente Evaluierung von Problemlösungen, Skalierung und Ordnung bzw. Gruppierung der Erfindungen nach Wichtigkeit. Weitere Aufgaben wären die Stellung der zu lösenden Aufgaben an die Erfinder, Findung der Geschäftspartner und Investoren für Unternehmensgründungen, Verkäufe der Patente über eine staatliche oder staatlich kontrollierte Patentbörse, Meldung der Plagiate, z.B. in einem zentralen Register und Meldung der Fälle der Diskriminierung der Erfinder, ebenfalls in einem Register für Beschwerden wegen Diskriminierung der Erfinder und für alle diese Dienstleistungen hat dann das Amt direkte Beteiligung am Erfolg des Erfinders. Das Amt muss konstruktiv, schnell und freundlich arbeiten. Ausserdem muss es staatliche Prämien bzw. Belohnunen für Erfinder für optimale Problemlösungen geben. Besonders effektiv arbeitende Beamte müssen in diesem vorgeschlagenen System staatliche Prämien erhalten.
Das zweite System, z.B. das Amt, Institut oder Ministerium für Evaluierung und experimentelle Umsetzung der Erfindungen, insbesondere biomedizinischer Erfindungen, als Problemlösungen, wird dann die Aufgaben haben, ebenfalls Erfindungen zu evaluieren und direkt experimentell umzusetzen. Die Erfinder und der Staat dürfen die Ergebnisse staatlicher experimenteller Umsetzung kommerzialisieren. Dabei ist auch die Beteiligung des Amtes am kommerziellen Erfolg des Erfinders und die Beteiligung der Erfinders an staatlicher Kommerzialisierung vorgesehen. Alle Beteiligten werden davon bzw. von dieser Symbiose zwischen den Erfinder und dem Staat profitieren: die Regierung bekommt neue Einkommensquellen, Erfindungen als Problemlösungen werden qualitativ und dynamisch umgesetzt, d.h. Menschen werden mehr kausale, d.h. Ursache-entfernenden Therapien und Therapien zur Regeneration bekommen, Investoren bekommen mehr Optionen und Minderung der Risiken, und Erfinder und Firmen werden mehr motiviert, in einem freundlichen und gesetzlich gesicherten Medium zu arbeiten. Es handelt sich um das neue ergänzende System wie Medikamente produziert und vermarktet werden. Neue hochqualitative Arbeitsplätze werden entstehten, wo Persönlichkeiten entfaltet werden können. Das vorgeschlagene System wird erlauben, schöpferische Potentiale der Menschen mit Nutzen für die gesamte Gesellschaft zu entfalten. Mehr neue Firmen mit staatlicher Beteiligung werden entstehen, die mehr umgesetzten optimierten Produkte, insbesondere kausale therapeutischen Produkte vemarkten werden und der Staat kann diese neuen Therapien mitvermarkten, wobei Erfinder von der staatlichen Vermarktung beteiligt werden und der Staat beteiligt sich bei der Vermarktung durch die Erfinder und ihre Firmen. Dabei können die neuen Therapien den Patienten zunächst im Rahmen des sogenannten Compassionate Use zur Verfügung gestellt werden.
D.h. drei Varianten sind möglich, und zwar erstens, der Erfinder kommerzialisiert seine Erfindung mit Unterstützung und Beteiligung des Staates, zweitens, der Staat kommerzialisiert die Erfindung mit Unterstützung und Beteiligung des Erfinders und drittens, sowohl der Staat als auch der Erfinder kommerzialisieren die Erfindung mit gegenseitiger Beteiligung. Bei der dritten Variante könnte es zur Konkurrenz zwischen Erfinder und dem Staat um die Kommerzialisierung kommen, aber durch die gegenseitige Beteiligung, d.h. durch die vertragliche wirtschaftliche Fusion zwischen den Erfinder und dem Staat wird diese Konkurrenz freundlich. Die gegenseitige Beteiligung, d.h. durch die Beteiligung des Staates am Unternehmen der Erfinders und die Beteiligung des Erfinders am Unternehmen des Staates kann gleich sein und z.B. 10% betragen.
Die Patentierung darf nicht mehr kostenpflichtig sein, sondern muss gegen kostenfreie Patentierung für eine staatliche Beteiligung ersetzt werden. Zumindest müssen die Patentierungskosten stark reduziert werden und die Patente müssen stärker schützen und insbesondere explizit Verbot des Plagiats enthalten sowie eine vorgesehene gesetzliche Strafe bei Nachweis des Plagiats. Diese Strafe kann z.B. 60% des Einkommens durch Plagiat betragen.
Wichtig ist ausserdem die Abschaffung der Fristen, wie z.B. 12 Monate um eine Erfindung, die in einem Staat gemacht wurde, mit Bewahrung der Priorität bzw. des Anmeldedatums, in einem anderen Staat anzumelden oder eine internationale Patentanmeldung einzureichen.
Die internationale Patentanmeldung, die als PCT (Patent Cooperation Treaty)- oder WO Anmeldung bezeichnet wird, bietet an sich keinen Schutz und muss innerhalb von 30 Monate ab dem Anmeldetag (in einigen Ländern 31 und in Kanada 42 Monate) in die sogenannte nationale Phase eingeführt werden, um in den jeweiligen ausgewählten Staaten die Patenterteilungen anzustreben bzw. somit zu schützen. 30 Monate ab den Anmeldetag heißt 12 Monate nach der Veröffentlichung der Offenlegungsschrift, die 18 Monate nach dem Anmeldetag erfolgt. Diese Fristen stellen Hindernisse dar und erzwingen lediglich Zeitnot, welcher von Anderen ausgenutzt werden kann, denn Erfinder zwangsweise in schlechtere Verhandlungsposition versetzt werden. Daher müssen alle diese Fristen abgeschafft werden. Wenn die Einführung in die nationale Phase, d.h. die Einreichung der Patentanmeldungen in den jeweiligen ausgewählten Staaten innerhalb dieser Fristen, z.B. aus Mangel an finanziellen Mitteln nicht erfolgt, tritt Rechtsvelust ein und z.B. Europäisches Patentamt schickt einen Bescheid, in welchem die „Feststellung eines Rechtsverlusts nach Regel 69(1) EPÜ“ zu finden ist.
Von meinen fünf PCT- bzw. WO-Patentanmeldungen wurde eine und zwar WO2006/136892 (für neuartige Antikörper-bindende Fusionsproteine für therapeutische und diagnostische Zwecke) in den Patentanmeldungen EP2447277 und WO2012/055985 (für Impfstoffe gegen HIV) des spanischen Firma Laboratorios del Dr. Esteve und der Forschungseinrichtung Fundacio Privada Institut de Reserca de la SIDA-Caixa zitiert, aber eine Patentanmeldung an sich erlaubt nicht, Lizenzgebühren zu verlangen, und zwar selbst dann, wenn ein Anderer dieselbe Erfindung macht.
Wichtig ist auch, Beschwerdegebühren zu streichen, denn wenn der Erfinder vom Patentamt diskriminiert wird, z.B. in dem das Patentamt untätig bleibt und z.B. 19 Jahre kein Patent erteilt, muss der Erfinder dem Bundespatentgericht noch zahlen, damit seine Beschwerde überhaupt geprüft wird.
Da das private Eigentum bei umgesetzten Erfindungen aus dem geistigen Eigentum entsteht, muss das geistige Eigentum dem privaten Eigentum rechtlich gleichgestellt werden.
Am einfachsten wäre z.B. ein Volks-Referendum in der Schweiz für die Umsetzung dieser Vorschläge zu organisieren. Es gab z.B. ein Referendum der Initiative Grundeinkommen. Diese Initiative, die allen Grundeinkommen sichern soll, ist zwar von Vorteil, weil sich jede Person auf freie Schaffung konzentrieren kann, aber die Initiative wurde gescheitert, weil die Schweizer nicht wussten, wie sie diese Initiative finanzieren sollen. Und die vorgestellten Lösungen dafür gibt es schon.
Bei Willen kann jeder Staat diese meine Vorschläge schnell umsetzen und das würde die Verbesserung des Gesundheitssystems und neue Einkommensquellen beinhalten.
Werke von Malern kosten Millionen und Patente kosten fast gar nichts, denn kaum jemand den Erfinder für Patente zahlt. Patente können nicht bei Auktionen wie Sotheby's verkauft werden.
Erdölfelder kann man über Generationen erben und Patente nicht. Heilung und Regeneration sowie Verjüngung sind für die Menschen äußert wichtig und der Forschritt ist nicht aufzuhalten. Die Frage ist wieso entwickelt sich z.B. die Elektronik-Industrie so schnell ohne Hindernisse und das Wichtigste für die Menschen das Leben, Heilung, Regeneration und Verjüngung wird zur Zeit so intensiv, massiv und beeindruckend unterdrückt.
Man kann mit dem vorgeschlagenen System dynamisch auch die technischen Möglichkeiten umsetzen, um das Testen der Medikamente zu vereinfachen und zu beschleunigen und kostengünstig zu machen. Dabei würde noch die theoretische Analyse Vorhersagen über Nebenwirkungen erlauben.
Noch ein Vorschlag ist, die Patentierung in jedem Land für die ausländischen Anmelder in Englisch zu ermöglichen und auch ohne die Pflicht, Patentanwälte zu beauftragen. Die Ausnahme wäre Amerika, wo die Patentierung für die ausländischen Anmelder ohne die Beauftragung eines amerikanischen Patentanwalts erlaubt ist. Das würde auch eine neue Einkommensquelle für den jeweiligen Staat erschließen.
Jetzt versucht man einen Kreis zu erzwingen und zwar ohne Geld gibt es kein Patentschutz weltweit und ohne Patentschutz kann man kaum Investor finden, also könnte man keine Firma machen und folglich kein Geld verdienen, d.h. die Menschen bekommen einfach entweder keine oder nicht genügend effektiven, insbesondere kausalen Therapien.
Und dies, obwohl jede Person, unabhängig vom sozialen und finanziellen Status, insbesondere die umgesetzten Erfindungen für Heilung, Regeneration und Verjüngung benötigen kann.
Laborjournal
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